1. Vertragsparteien
Das Vertragsverhältnis besteht zwischen der Lunger & Scheiber OG, Kematen i.T. (im folgenden kurz „motasdesign“ genannt) als Auftragnehmer und ihrem Auftraggeber (im folgenden kurz „Kunde“ genannt).
2. Geltung der AGB
Bei Auftragserteilung an motasdesign erklärt sich der Kunde mit den AGB von motasdesign ausdrücklich einverstanden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen oder AGB des Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie für die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen und verlieren ihre Wirksamkeit. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten die AGB für den gesamten (auch zukünftigen) Umfang der geschäftlichen Beziehungen zwischen motasdesign und dem Kunden. Die AGB von motasdesign in der jeweils aktuellen Fassung stehen dem Kunden jederzeit zur Einsichtnahme auf der Homepage von motasdesign zur Verfügung und werden dem Kunden auf Wunsch gerne auch auf elektronischem Wege zugesendet.
3. Vertragsabschluss
Durch Rücksendung des von motasdesign erstellten und vom Kunden firmenmäßig gezeichneten Anbots (Original) durch den Kunden an motasdesign gilt der Vertrag zur Erbringung der gegenständlichen Leistungen als gültig abgeschlossen.
Wenn nicht anders angegeben, sind Angebote von motasdesign grundsätzlich freibleibend.
4. Vertragsgegenstand, Leistungserbringung
motasdesign ist eine Agentur für Dienstleistungen in den Unternehmensberatung und Design mit Schwerpunkt Orientierung. Die unter den Vertragsparteien vereinbarten, genauen Leistungen ergeben sich aus dem im Auftrag dargestellten Leistungsumfang und beinhalten in der Regel die Bereitstellung und Durchführung von Leistungen aus den genannten Bereichen.
4.1. Leistungsbeschreibung
Grundlage für die Erstellung von Leistungen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die motasdesign (je nach Umfang gegen Kostenberechnung) aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. die der Kunde zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung wird von motasdesign und dem Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und mit ihrem Zustimmungsvermerk versehen; sie ist integrierender Vertragsbestandteil. Später auftretende Änderungswünsche des Kunden können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
4.2. Leistungserbringung, Termine
Vereinbarte Liefertermine können seitens motasdesign nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von motasdesign angegebenen Terminen alle notwendigen Vorleistungen und Unterlagen in der vereinbarten Form vollständig zur Verfügung stellt und im erforderlichen Ausmaß konstruktiv an der Projektabwicklung mitwirkt (Einhaltung von Terminen, Feedback, etc.). Die Ausarbeitung von Konzepten und Designs erfolgt nach Art und Umfang dieser vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen. Für den Inhalt, die Ausgestaltung sowie die Rechte an diesen Unterlagen und Mitteln ist ausschließlich der Kunde verantwortlich, motasdesign übernimmt diesbezüglich keine wie immer geartete Haftung. Ausschließlich der Kunde hat deren rechtliche Zulässigkeit (insbesondere urheber-, wettbewerbs- und kennzeichenrechtlich) allein zu überprüfen.
4.3. Abnahme
Alle Leistungen von motasdesign bedürfen einer schriftlichen Abnahme durch den Kunden spätestens 14 Tage ab Fertigstellung. Lässt der Kunde den Zeitraum ohne Abnahme verstreichen, gilt die Leistung als abgenommen.
5. Entgelt, Zahlungskonditionen
Das Entgelt ergibt sich aus dem Anbot, das dem Auftrag zugrunde liegt und zum Zeichen der erfolgten Bestellung vom Kunden unterfertigt an motasdesign rück übersendet wurde. Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag; Rückschlüsse auf die Preisgestaltung von zukünftig für den Kunden abgewickelten Aufträgen sind unzulässig.
5.1. Fälligkeit
Wenn nicht anders vereinbart, sind die von motasdesign gelegten Rechnungen sofort ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei auf das von motasdesign angegebene Konto zahlbar.
5.2. Ratenzahlung
motasdesign ist berechtigt, zur Deckung laufenden Kosten Ratenzahlungen mit dem Kunden zu vereinbaren.
5.3. Abgeltung von Zusatzleistungen
5.3.1. Bei allen über den Auftragsumfang hinausgehenden Dienstleistungen (z. B. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs, der Inhalte, der Zielsetzung etc.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tage der Leistungserbringung gültigen Stundensätzen an den Kunden verrechnet. Abweichungen im Zeitaufwand, der die Basis für die Berechnung des Vertragspreises bildet, werden nach tatsächlichem Anfall berechnet, sofern sie nicht von motasdesign verursacht worden sind; dies betrifft auch etwaig anfallende Überstunden oder Wochenendzeiten, die auf Wunsch des Kunden zur Erreichung einer vom Kunden gesetzten Deadline (ohne durch motasdesign verursachten Terminverlust) geleistet werden. Äußert der Kunde substantielle Änderungswünsche, die einen grundlegenden Eingriff in die vereinbarte Leistungsstruktur und -abwicklung bedeuten, so ist motasdesign berechtigt, laufende Arbeiten bis zur Annahme eines neuen oder Ergänzungsanbots durch den Kunden einzustellen. Eine in diesem Fall etwaig verursachte Terminverzögerung in der Leistungsabwicklung kann nicht motasdesign angelastet werden.
Im Falle von oben erwähnten Abweichungen im Leistungsumfang bzw. im Entgelt-relevanten Zeitaufwand verpflichtet sich motasdesign, den Kunden über Änderung und Höhe des von ihm an motasdesign zu leistenden zusätzlichen Entgelts schriftlich in Kenntnis zu setzen.
5.3.2. Alle Leistungen von motasdesign, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt; dies gilt z.B. für seitens des Kunden trotz Vereinbarung nicht beigestellte Materialien (z.B. Fotos und dazugehörige Rechte etc.), aber auch für Schulungen, Dokumentationen, Erklärungen und sonstige Nebenleistungen.
5.3.3. Alle motasdesign erwachsenden Barauslagen, wie z.B. für Botendienste, sind vom Kunden zu ersetzen. Sofern nicht anders vereinbart, entsteht der Entgelt-Anspruch von motasdesign für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. motasdesign ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse in Rechnung zu stellen.
5.3.4. Für die Teilnahme an Präsentationen sowie für alle sonstigen vereinbarten Arbeiten von motasdesign, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Ausführung gelangen, gebührt motasdesign ein angemessenes Honorar, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Leistungen keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe, Unterlagen und alle sonstigen Leistungen bleiben im Eigentum von motasdesign, sind unverzüglich an motasdesign zurückzustellen und können vom Kunden nicht weiter genutzt werden. Bei Präsentationen, die zu einem Auftrag führen, wird das Präsentations-Honorar in das Entgelt eingerechnet.
5.4. Zahlungsverzug
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Grundlage für die Durchführung der von motasdesign erbrachten Leistungen. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt motasdesign, laufende Arbeiten einzustellen, vom Vertrag zurückzutreten oder – nach vollständiger Leistungserbringung – die erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges zurückzubehalten. Alle damit verbundenen Kosten sowie auch der entgangene Gewinn sind vom Kunden zu tragen.
Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. berechnet. Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwaltes werden ebenso dem Kunden angelastet.
5.5. Aufrechnung von Forderungen
Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen und Ansprüche gegen Forderungen von motasdesign aufzurechnen oder Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten, außer diese sind von motasdesign anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
6. Nutzung – Rechte – Pflichten
6.1. Werknutzungsbewilligung Durch den Abschluß eines Vertrages mit motasdesign und durch Bezahlung des vereinbarten Entgelts (der Eingang der vollständigen Zahlung bei motasdesign ist Voraussetzung für den Erwerb der Nutzungsrechte!) erwirbt der Kunde eine Werknutzungsbewilligung für die erbrachte Leistung und somit das Recht, die erbrachten Leistungen im vereinbarten Ausmaß zu nutzen.
6.2. Eigentums- und Urheberrechte
6.2.1. Alle von motasdesign gelieferten Leistungen, Applikationen oder Materialien sowie die enthaltenen Ideen, Gedanken und Inhalte verbleiben im ausschließlichen und alleinigen Eigentum sowie Urheberrecht von motasdesign. Durch die Mitwirkung des Kunden werden keine darüber hinausgehenden Rechte erworben.
6.2.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Designs zu ändern, zu vervielfältigen, Dritten (insbesondere auch anderen Dienstleistern und Agenturen) Einsicht zu gewähren, diese zur Verfügung zu stellen oder diese zur Gänze oder teilweise zu veräußern usw. Jede Verletzung der Urheberrechte von motasdesign zieht Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
Der Kunde kann aber gegen gesonderte Vereinbarung und Entgelt über den hier vereinbarten Umfang hinausgehende Rechte erwerben.
6.2.3. Werden die im Zuge einer Präsentation von motasdesign entwickelten Ideen und Konzepte nicht für einen Auftrag verwertet, so ist motasdesign berechtigt, diese anderweitig zu nutzen. Die Weitergabe von Präsentations-Unterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von motasdesign unzulässig.
6.3. Recht auf Veröffentlichung und Namensnennung
motasdesign ist berechtigt, für den Kunden erbrachte Leistungen zu Werbe- und PR-Zwecken zu nutzen sowie in den für den Kunden erstellten Leistungen/Designs an geeigneter Stelle einen Urheberrechts-Vermerk anzubringen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgelt-Anspruch zustünde.
6.4. Aufbewahrungspflicht
motasdesign ist nicht verpflichtet, Leistungsunterlagen, Materialien oder fertige Projekte des Kunden zu archivieren.
7. Haftung, Gewährleistung, Schadenersatz
7.1. Haftung motasdesign haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und für reine Vermögensschäden sowie für Schäden dritter Personen. motasdesign haftet ebenso nicht für Ansprüche, die von Dritten gegen den Kunden erhoben werden, etwa im Falle von wettbewerbsrechtlichen Verletzungen.
7.2. Reklamationen, Gewährleistung
7.2.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen und Mängelrügen innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss der Leistungen gegenüber motasdesign schriftlich geltend zu machen. Gerechtfertigte und anerkannte Mängelrügen werden von motasdesign binnen angemessener Frist behoben; der Kunde hat alle für die Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu dulden und zu ermöglichen. Nach Mängelbehebung ist eine neuerliche Abnahme erforderlich.
7.2.2. Kosten für Hilfestellung die vom Kunden zu vertreten sind, sowie zusätzliche Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von motasdesign gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. motasdesign übernimmt keine Gewährleistung für Leistungen, die durch den Kunden selbst oder durch Dritte nachträglich verändert wurden.
7.3. Schad- und Klagloshaltung
motasdesign übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen mit oder durch Mittel, die ihm vom Kunden übergeben worden sind, insbesondere für die unzulässige Verwendung von Marken, Fotografien, Texten und dgl. Für den Fall, dass gegen motasdesign wegen solcher Rechtsverletzungen von Dritten Ansprüche geltend gemacht werden sollten, ist motasdesign einerseits ausdrücklich berechtigt, den Dritten an den Kunden zu verweisen, und andererseits ist der Kunde verpflichtet, motasdesign für derartige Ansprüche vollkommen schad- und klaglos zu stellen.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1. Änderungen von Kundendaten
Namens- und/oder Adressänderungen hat der Kunde motasdesign unverzüglich bekanntzugeben. motasdesign ist berechtigt, Erklärungen und Schriftstücke an die ihm zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden zu übermitteln.
8.2. Schriftlichkeit
Änderungen und Ergänzungen zu abgeschlossenen Verträgen bedürfen der Schriftform, Fax und e-mail genügen der Schriftform. Auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform ist Schriftlichkeit erforderlich.
8.3. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
8.4. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
8.4.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Innsbruck. Für alle Streitigkeiten aus abgeschlossenen Verträgen und alle (auch zukünftige) Rechtsgeschäfte aus der Geschäftsverbindung vereinbaren motasdesign und der Kunde die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich und räumlich in Betracht kommenden Gerichtes der Stadt Innsbruck. Jeder andere Gerichtsstand ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Gerichtsstand gilt auch für die Frage des rechtswirksamen Zustandekommens des Vertragsverhältnisses sowie aller seiner Vor- und Nachwirkungen.
8.4.2. Für alle Rechtsverhältnisse zwischen motasdesign und dem Kunden gilt ausschließlich Österreichisches Recht.